Für einen Garantiefall benötigen wir folgende Angaben vom Installateur welche über den jeweiligen Grossisten einzureichen sind:

- Gerätetyp, Modell

- Serien Nr. und Baujahr

- Angaben über defekte Teile oder Funktion

- bei gewissen Geräten, wie z.B. Wärmepumpen, ist das Installationsschema beizulegen um eruieren zu können, wo sich das Problem bzw. die defekte Funtkion befindet


Alle diese Angaben sind vorgängig von der Installationsfirma welche die Gesamtübersicht hat, an den Grosshandel zuzustellen. Dieser wird dann bei der Atlantic Suisse AG etwaige, mögliche Garantieansprüche geltend machen.


Bei elektrischen Teilen beträgt die Garantie 2 Jahre.

Bei Behältern beträgt die Garantie 5 Jahre.

Ausgeschlossen dabei sind Korrosion bei nicht sachgemäss ausgeführten Installationen.